Die nachfolgende Geschäftsordnung kann auch als PDF-Dokument heruntergeladen werden.
§1 Gültigkeit, Änderung und Aufhebung
§2 Interne Aufgaben- und Zuständigkeitsverteilung
§3 Gesamtverantwortung
§1 Gültigkeit, Änderung und Aufhebung
- Diese Geschäftsordnung gilt nur für den Vorstand nach § 11 der Vereinssatzung und regelt die interne Arbeitsweise. Die Geschäftsordnung ergänzt die Vereinssatzung und ist dieser unterworfen.
- Der Vorstand ist berechtigt, diese Geschäftsordnung jederzeit zu ändern oder aufzuheben. Eine Beteiligung anderer Organe ist nicht notwendig.
- Für die Beschlussfassung ist die einfache Mehrheit aller satzungsgemäß berufenen Vorstandsmitglieder gem. § 11 der Vereinssatzung erforderlich. Stimmenthaltungen sind als nicht abgegeben zu werten.
- Zu ihrer Wirksamkeit muss die Geschäftsordnung allen Vorstandsmitgliedern schriftlich bekannt gegeben werden.
§2 Interne Aufgaben- und Zuständigkeitsverteilung
- Es gilt der Grundsatz der Gesamtgeschäftsführung, d.h., alle Vorstandsmitglieder wirken gemeinsam an allen Geschäftsführungsmaßnahmen durch Beschlussfassung mit.
- Unbeschadet des Grundsatzes in 1. beschließt der Vorstand intern folgende Aufgaben und Zuständigkeitsverteilung:
- Die Aufgaben des/der 1. und 2. Vorsitzenden ergeben sich aus Vereinssatzung.
- Der Geschäftsführer stellt die Geschäftsstelle des Vereins und ist zuständig für die regelmäßigen und laufenden Vereinsgeschäfte. Dies sind im einzelnen:
- Steuer- und Finanzangelegenheiten
- Aufstellung und Kontrolle des Haushalts
- Kontakte zu Behörden, Versicherungen und Verbänden
- Abschluss von Verträgen
- Buchführung (in Zusammenarbeit mit dem/der Kassenwart/in)
- Erstellung der Überschussrechnung
- Geschäftstätigkeiten nach Planung durch den Vorstand
- Satzungswesen und ergänzende Ordnungen
- Beschaffung von Geschäftsbedarf bis 100 € im Einzelfall und 500 € pro Halbjahr
- Postsendungen
- Ablage und Archivierung von Geschäftsunterlagen
- Sichtung und Weitergabe von Broschüren und Zeitschriften
- Der/Die Schatzmeister/in verwaltet das Vereinsinventar.
- Der/die Kassierer/in ist zuständig für:
- Beitragsverwaltung einschl. Zahlungseingangskontrolle
- Mahnwesen und Kündigungsbestätigungen
- Buchführung (in Zusammenarbeit mit dem/der Geschäftsführer/in)
- Abrechnungen der Übungsleiter/innen
- Bankkontakte und Kontenführung
- Ablage und Archivierung von Buchungsunterlagen
- Der/die Sportliche Leiter/in ist zuständig für:
- Organisation von Wettkämpfen
- Organisation des Trainingsbetriebs
- Sichtung und Weitergabe von Broschüren und Zeitschriften
- Entscheidung über die Teilnahme an Seminaren bis zu Kosten von 100 € im Einzelfall
- Ansprechpartner/in für alle Übungsleiter und Helfer
- Der/die Kulturwart/in ist zuständig für die Organisation kultureller und geselliger
Veranstaltungen. - Der/die Pressewart/in ist zuständig für
- das Erstellen von Presseberichten
- Öffentlichkeitsarbeit
- Archivierung von Bild- und Textmaterial
- Der/die Protokollführer/in ist zuständig für das Erstellen und Archivieren von Protokollen der Vorstands- und Mitgliederversammlungen.
- Den Beisitzern können durch den Vorstand Aufgaben übertragen werden.
- Der Geschäftsführende Vorstand entscheidet über die Art und Höhe von
Geldanlagen. - Über Beschaffungen von Vereinsinventar und Geschäftsbedarf im Wert von über
100 € entscheidet der Gesamtvorstand. In dringenden Fällen kann der
Geschäftsführende Vorstand eine Entscheidung treffen.
- Unbeschadet der internen Aufgabenverteilung nach § 2 Abs. 2 ist der Vorstand insgesamt für alle Entscheidungen verantwortlich.
Die vorstehende Geschäftsordnung wurde in der Vorstandssitzung vom 21.10.2011 beschlossen.